Schritte zur Psychotherapie: Was muss ich tun?
Der erste Schritt ist ein kurzes Telefonat, um einen Termin für ein persönliches Erstgespräch zu vereinbaren. Das Erstgespräch ist Voraussetzung für die Aufnahme auf unsere Warteliste. Der Termin findet in unserer Praxis in Gummersbach statt und dauert etwa 50 Minuten. Er dient dem gegenseitigen Kennenlernen, sowie einer ersten Einschätzung des möglichen Therapiebedarfs und einer Behandlungsempfehlung.
Bei freien Plätzen kann die Therapie je nach Problematik und Bedürfnissen folgendermaßen beantragt werden:
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Gruppentherapie (offene Gruppe oder themenbezogene Gruppe)
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Einzeltherapie
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Kombinationsbehandlung – Gruppentherapie und Einzeltherapie (nach individueller Absprache und Möglichkeit)
Die Zuweisung zu der jeweiligen Therapeutin erfolgt je nach freien Kapazitäten und Eignung.
Die ersten Sitzungen werden Sprechstunde und probatorische Sitzungen genannt. Sie dienen unter anderem dazu, herauszufinden, ob wir uns eine gemeinsame Zusammenarbeit vorstellen können. Sie haben die Möglichkeit zu prüfen, ob sie sich in unseren Gesprächen wohlfühlen und ob das Konzept der kognitiven Verhaltenstherapie zu Ihnen und ihren Bed ürfnissen passt. Dabei legen wir großen Wert auf Transparenz und den offenen Dialog. Alle Therapieschritte sollen für Sie nachvollziehbar werden. Wenn alle Gegebenheiten passen wird die Therapie beantragt.
Schweigepflicht – Alle Informationen und Inhalte unserer Gespräche (ob nun im Einzelkontext oder in der Gruppe) werden absolut vertraulich behandelt und unterliegen der Schweigepflicht. Das bedeutet: Sie können sich darauf verlassen, dass die Dinge, die Sie uns anvertrauen, nicht an Dritte weitergegeben werden.
